Die Einsatzabteilung setzt sich aus Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr zusammen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Einwohner/in der jeweiligen Gemeinde*
  • gesundheitlich geeignet für den aktiven Einsatzdienst
  • vollendete 16. Lebensjahr (also ab 16 Jahren)
  • unvollendete 63. Lebensjahr (also bis 63 Jahre)

*wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr einer anderen Gemeinde angehört, kann ebenfalls Mitglied der Einsatzabteilung werden, wenn er für Einsätze regelmäßig zur Verfügung steht (s.g. Doppelmitglied).

Dies kann der Fall sein, wenn ein/e Kamerad/in in der Stadt A wohnt und Mitglied der dortigen Einsatzabteilung ist, aber in der Stadt B arbeitet und somit für Einsätze regelmäßig zur Verfügung steht.

Rechtsgrundlage § 12 Abs. 2 NBrandSchG